Teilnahmebedingungen 
Veranstalter der „LEGO Sommeraktion 2025“ ist die LEGO System A/S, DK-7190 Billund, Dänemark, („LEGO“). Für die technische und organisatorische Abwicklung der Aktion bedient sich der Veranstalter der TLC Marketing, Promotion & Incentive GmbH, Sandstraße 3, 80335 München („TLC“). Bei Fragen zu dieser Aktion wenden sich Teilnehmer bitte an legosommeraktion@tlcrewards.com.
Mit der Teilnahme an der Aktion und durch Aktivieren des entsprechenden Kontrollkästchens erklären sich die Teilnehmer mit den nachstehenden Teilnahmebedingungen einverstanden.
Für eine bessere Lesbarkeit wird nachfolgend auf die Verwendung gendergerechter Sprachformen verzichtet; sämtliche Personenbezeichnungen gelten stets für alle Personen, unabhängig von ihrem Geschlecht.
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1. Wer kann teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind volljährige, unbeschränkt geschäftsfähige, natürliche Personen („Teilnehmer“), mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich und der Schweiz, die als Endverbraucher innerhalb des Aktionszeitraums ein (1) oder mehrere LEGO Aktionsprodukte bei einem teilnehmenden Händler in Deutschland, Österreich oder der Schweiz erworben haben.

Die Teilnahme über Teilnahme- oder Gewinnspielregistrierungsdienste ist ausgeschlossen .

Für die Teilnahme an der Aktion sind ein Internetanschluss und eine gültige E-Mail-Adresse erforderlich. Die Teilnahmeberechtigung wird anhand der Angaben des Teilnehmers auf der Aktions-Website https://lego-sommeraktion.de/ geprüft.
2. Wie kann man teilnehmen?
Um an der Aktion teilnehmen zu können, muss im Aktionszeitraum (vom 01.07.2025, 00:01 Uhr bis 31.08.2025, 23:59 Uhr) ein qualifizierender Einkauf getätigt werden.

Qualifizierender Einkauf: Einkauf eines oder mehrerer Aktionsprodukte im Aktionszeitraum in Deutschland, Österreich oder der Schweiz mit einem Gesamtwarenwert von mindestens 20,00 € bzw. 25,00 CHF.


Aktionsprodukte: Alle Produkte der LEGO Themenwelten
• LEGO® Friends
• LEGO® Creator
• LEGO® Friends™

Die Teilnahme ist nur über die Aktions-Webseite https://lego-sommeraktion.de/ möglich.
Im Anmeldeformular der Webseite wird die teilnehmende Person verpflichtend gebeten, ihren Vor- und Nachname sowie eine gültige E-Mail-Adresse einzugeben und den Kaufbeleg bzw. die Kaufbelege in einer (1) Datei (z.B. Fotodatei) hochzuladen sowie die vorliegenden Teilnahmebedingungen zu akzeptieren. Etwaige andere abgefragte Informationen sind freiwilliger Natur.
Nach erfolgreicher Eingabe erhält die teilnehmende Person eine E-Mail als Anmeldebestätigung und mit einem Aktivierungslink, mit dem nun aktiv auf die Angebote zugegriffen werden kann.


Jeder qualifizierende Einkauf berechtigt zur einmaligen Teilnahme. Nach dem Hochladen der Datei, die den bzw. die Qualifikation beweist, kann der genutzte Kaufbeleg bzw. die genutzten Kaufbelege nicht mehr zu einer weiteren Teilnahme genutzt werden. Die mehrmalige Teilnahme zum Erlangen eines Gutscheins ist nur durch einen weiteren qualifizierenden Einkauf innerhalb des Aktionszeitraums möglich.

Einmal bestätigt, erhält die teilnehmende Person Zugriff auf alle verfügbaren Partner-Angebote. Mit dem Link in der Anmeldebestätigung kann die teilnehmende Person bis zum 30.09.2025, 23:59 Uhr beliebig oft auf die Liste der verfügbaren Angebote zugreifen, bis die finale Auswahl des gewünschten Erlebnisses erfolgt ist und ein Gutschein erstellt wurde.
Nach Erstellung des Gutscheins ist der Aktionscode einschließlich des Zugriffslinks entwertet.


Die Auswahl des Gutscheins muss bis zum 30.09.2025, 23:59 Uhr erfolgen, die Einlösung des Gutscheins muss partnerabhängig bis spätestens 31.12.2025, 23:59 Uhr erfolgen.
Die jeweiligen Einlösezeiträume sind in der Einzelauflistung der Erlebnisoptionen einsehbar sowie auf dem Gutschein vermerkt.

Auf der Aktionswebseite können bereits vor Anmeldung die Partnerangebote eingesehen werden.
Die Auswahl eines Erlebnisses sowie die Erstellung des jeweiligen Gutscheins ist erst nach erfolgreicher Anmeldung möglich.

Ein Erlebnis-Finder mit Filteroptionen nach Wohnort oder Erlebnisart hilft bei der Suche.

Ist ein Erlebnis gewählt, ist die Erstellung eines personalisierten Gutscheins möglich. Nach Bestätigung der Auswahl mit Klick auf die Taste „Gutschein anfordern“ erhält die teilnehmende Person eine E-Mail mit dem ausgewählten Gutschein im Anhang.


Die Auswahl des Erlebnisses sowie die Erstellung des Gutscheins sind nur bis zum 31.09.2025, 23:59 Uhr möglich.

Die teilnehmende Person kann nach Erhalt des Gutscheins diesen unter den genannten Konditionen des gewählten Partners einlösen.
Die Einlösung des Gutscheins muss partnerabhängig bis spätestens 31.12.2025, 23:59 Uhr erfolgen.
Die jeweiligen Einlösezeiträume sind in der Einzelauflistung der Erlebnisoptionen einsehbar sowie auf dem Gutschein vermerkt.

Die Gewährung der Gutscheinleistung richtet sich generell nach den jeweiligen Konditionen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ausgewählten Partners.
Es wird empfohlen den Kaufbeleg bis zur Einlösung des Gutscheins aufzuheben, da dieser bei Verdacht auf Missbrauch oder Betrug vorzulegen ist.

Pro Besuch und Person ist nur ein Gutschein einlösbar. Die Kombination mit anderen Gutschein-, Rabatt- oder Cashback-Aktionen ist nicht möglich. Der Weiterverkauf und die Vervielfältigung der Gutscheine sind nicht gestattet.
3. Über welchen Zeitraum findet die Aktion statt?
Aktionszeitraum:
Qualifizierende Einkäufe müssen im Aktionszeitraum vom 01.07.2025, 00:01 Uhr bis 31.08.2025 23:59 Uhr getätigt werden (siehe oben unter „Wie kann man teilnehmen?“)

Registrierzeitraum:
Der Vorgang zur Anmeldung, Gutscheinauswahl sowie Erstellung des personalisierten Gutscheins muss im Zeitraum vom 01.07.2025, 00:01 Uhr bis 30.09.2025, 23:59 Uhr erfolgen. Nach dem Ablauf des Registrierzeitraums kann die Anmeldung, die das Hochladen der Datei mit dem Nachweis des/der qualifizierenden Kaufs/Käufe voraussetzt, nicht mehr erfolgen. Des Weiteren erlischt nach Ablauf des Registrierzeitraums die Gültigkeit des potenziell bereits vorhandenen Zugriffslinks, über den auf die Aktionsgutscheine zugegriffen werden kann. Zudem ist auch die Erstellung eines personalisierten Gutscheins nach Ablauf des Registrierzeitraums nicht mehr möglich (siehe auch oben unter „Wie kann man teilnehmen?“).

Einlösezeitraum:
Der erfolgreich erstellte Gutschein ist bis spätestens 31.12.2025 beim Partner einzulösen. Sollten bestimmte Partner abweichende saisonale Öffnungszeiten haben oder bereits vor dem 31.12.2025 ihren Standort schließen oder eigene Einlösezeiträume definiert haben, so ist dies in den Angebotsdetails des Partners sowie auch auf dem Gutschein vermerkt. (siehe auch oben unter „Wie kann man teilnehmen?“). Nach dem 31.12.2025 verlieren alle über die Aktionswebseite erstellten Gutscheine ihre Gültigkeit.
Jeder qualifizierende Einkauf berechtigt zur einmaligen Teilnahme. Nach dem Hochladen der Datei, die den bzw. die Qualifikation (siehe oben unter „Wie kann man teilnehmen?“) beweist, kann der genutzte Kaufbeleg bzw. die genutzten Kaufbelege nicht mehr zu einer weiteren Teilnahme genutzt werden. Die mehrmalige Teilnahme zum Erlangen eines Gutscheins ist nur durch einen weiteren qualifizierenden Einkauf innerhalb des Aktionszeitraums (siehe oben unter „Wie kann man teilnehmen?“) möglich.
4. Was beinhaltet die LEGO Sommer-Aktion?
Das Prämienangebot besteht aus einem kostenlosen Gutschein für ein Sommererlebnis, das verifizierte Teilnehmer auf der Aktions-Website https://lego-sommeraktion.de/ auswählen können. Hierbei handelt es sich um ein Angebotssortiment aus Erlebnissen bei Drittanbietern („Partner“).
Handelt sich beim gewählten Angebot um ein 2-in-1-Angebot und unterscheiden sich die Ticketpreise in der Höhe, ist das teurere Ticket zu bezahlen und das günstigere Ticket erhält der Teilnehmer gratis dazu.
Für jeden Partner gelten individuelle Geschäftsbedingungen, die in der Auflistung deutlich angegeben sind und bei Einlösung gegenüber dem Anbieter Anwendung finden.
Die Einlösebedingungen des personalisierten Gutscheins können je nach Partner variieren und sind auf der Aktions-Website bei dem jeweiligen Partner einzusehen.
5. Wer ist von der Teilnahme ausgeschlossen?
TLC und die LEGO Group sind berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, Manipulation etc. vorliegen und behält sich vor, gegen diese Personen rechtliche Schritte einzuleiten.

Im Falle eines Manipulationsverdachts, etc. kann TLC und die LEGO Group die postalische Einsendung des Original-Kaufbeleges fordern und die Gutscheinabwicklung bis zum Erhalt des Kaufbeleges stoppen.

TLC und die LEGO Group sind berechtigt, Gutscheine nicht auszugeben, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, Manipulation etc. vorliegen.
6. Vorbehaltsklausel
TLC und die LEGO Group behalten sich vor, die Aktion zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion nicht gewährleistet werden kann.
7. Sonstiges & Informationen zum Datenschutz
Alle notwendigen Informationen zur erfolgreichen Teilnahme an der Aktion werden im Abschnitt „Häufige Fragen“ auf der Aktions-Website ausführlich erläutert. Darüber hinaus steht der Consumer Service von TLC Marketing für Verbraucheranfragen, Beschwerden und/oder Kommentare zu dieser Aktion per E-Mail unter legosommeraktion@tlcrewards.com (Feiertage ausgenommen) zur Verfügung.

Die LEGO Group, TLC und die Aktionspartner behalten sich das Recht vor, Gutscheine im Falle von Betrug oder Missbrauch zu stornieren/zu verweigern. Eine Barauszahlung der Gutscheine ist ausgeschlossen.

Falsche Angaben wie z. B. eine falsche E-Mail-Adresse führen dazu, dass die Teilnehmer ihren Gutschein nicht erhalten und ihre Teilnahme ungültig ist.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Aktionspartner gelten mit der Einlösung der Gutscheine und müssen vom Teilnehmer beachtet werden. Mit Einlösung des Gutscheins kommt ein Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Aktionspartner zustande.

TLC und die LEGO Group sind nicht für die Qualität und Verfügbarkeit der von den Sommerpartnern angebotenen Dienstleistungen sowie für Schäden, die die Teilnehmer im Rahmen der Leistungserbringung durch die Partner erleiden, verantwortlich.

In Übereinstimmung mit der DSGVO und den über Öffnungsklauseln eingebundenen Gesetzen wie bspw. dem BDSG sind die über die Aktions-Website gesammelten Informationen für TLC in ihrer Eigenschaft als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 lit 8 DSGVO bestimmt. Diese Daten werden ausschließlich im Auftrag und auf Weisung der LEGO Group für die Zwecke des vorliegenden Angebots verarbeitet und können auch nur für die Ausführung des konkreten Angebots verwendet werden.

Der Datenschutzbeauftragte der LEGO Group ist:

LEGO System A/S
Datenschutzbeauftragter
DK-7190 Billund

E-Mail: privacy.officer@LEGO.com

Der Datenschutzbeauftragte von TLC ist:

Thorsten Krietsch
Tedeka Consulting
Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Carstennstraße 47
12205 Berlin

Fon: 030 – 47 03 32 15
Datenschutz-tlc@tedeka-consulting.com
www.tedeka-consulting.com

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit b (vorvertragliche Maßnahmen oder Vertragserfüllung auf Wunsch des Teilnehmers), c (gesetzliche Aufbewahrungsfristen) sowie f DSGVO (berechtigtes Interesse). Unser berechtigtes Interesse besteht dabei in der Geltendmachung von Ansprüchen gegen und Verteidigung von Ansprüchen durch den Teilnehmer (hierbei richten wir uns für die Löschungsfristen nach den gesetzlichen Verjährungsfristen). Weitere Informationen über die Datenverarbeitung werden über die Datenschutzerklärungen der LEGO Group, TLC sowie den teilnehmenden Partnern bereitgestellt, die Sie auf den jeweiligen Websites finden.
Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung zwischen der LEGO Group und TLC im Sinne von Art. 28 Abs. 3 DSGVO liegt vor und kann auf erstes Anfordern nachgewiesen werden. TLC hat alle technisch erforderlichen Maßnahmen getroffen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten gemäß den Bestimmungen der DSGVO zu gewährleisten. Gemäß Art. 15 ff. DSGVO haben alle Teilnehmer sowohl gegenüber der LEGO Group als auch gegenüber TLC folgende Rechte:

• Das Recht auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO,
• das Recht auf Berichtigung unrichtiger oder unvollständig erhobener Daten gemäß Art. 16 DSGVO,
• das Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Vergessenwerden gemäß Art. 17 DSGVO,
• das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO,
• das Recht auf Datenportabilität gemäß Art. 20 DSGVO,
• das Recht auf Widerspruch, sofern die Datenverarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt gemäß Art. 21 DSGVO.
• das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat des gewöhnlichen Aufenthaltsorts oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Teilnehmer der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt gemäß Art. 77 Abs. 1 DSGVO. Anderweitige etwaig bestehende verwaltungsrechtliche oder gerichtliche Rechtsbehelfe bleiben davon unberührt.

Zur Ausübung dieser Rechte kann der Verbraucher seine Anfrage per Post an folgende Adresse senden: TLC Marketing, Promotion & Incentive GmbH, Sandstraße 3, 80335 München oder per E-Mail an datenschutz-tlc@tedeka-consulting.com oder durch anderweitige Kontaktaufnahme mit den vorbezeichneten Datenschutzbeauftragten der LEGO Group oder TLC, zusammen mit einer Kopie eines gültigen Ausweisdokuments oder einer anderweitigen Identifikationsmöglichkeit des Betroffenen im Falle begründeter Zweifel an der Identitätsfeststellung. Unter diesen Kontaktdaten können die vorbezeichneten Betroffenenrechte sowohl gegenüber TLC als auch gegenüber der LEGO Group geltend gemacht werden.

Eine Bereitstellung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber für die Teilnahme an der Aktion erforderlich, da andernfalls die Gewährung des Gutscheins und die Sicherstellung der Einhaltung der Teilnahmebedingungen nicht möglich ist.

Eine automatische Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling im Sinne von Art. 4 Ziffer 4 DSGVO, findet weder durch die LEGO Group, noch durch TLC statt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen und Regelungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. Die LEGO Group ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
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